🗞 45/2026

Suizidassistenz: Mehr Anfragen und mehr Unsicherheit in der Ärzteschaft · Abnehmspritzen und Zahngesundheit · Emotionsregulation · Warum Kälte das Altern bremsen könnte · Krebsprävention: Wie Wissen in der Breite ankommt ·

🗞 45/2026
Foto der Woche Zac Taheriyan

📌 5 weekly picks

1 📌 Suizidassistenz: Anfragen nehmen zu - Unsicherheit in der Ärzteschaft

Immer mehr Ärztinnen und Ärzte in Deutschland werden um Hilfe bei einem Suizid gebeten – zugleich wächst die Unsicherheit, wie sie mit solchen Anfragen umgehen sollen. Das zeigt eine Befragung im Forschungsnetzwerk Suizidassistenz unter Leitung des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Universitätsmedizin Halle, über deren erste Ergebnisse das Deutsche Ärzteblatt berichtet. „Die nun veröffentlichten ersten Ergebnisse zeigen eine Zunahme der Anfragen und gleichzeitig eine Unsicherheit im Umgang mit Suizidassistenz", sagt Prof. Dr. Jan Schildmann, Direktor des Instituts.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das die Suizidassistenz bei freiverantwortlicher Entscheidung für rechtmäßig erklärte; eine gesetzliche Regelung fehlt laut den Autorinnen und Autoren bislang. Die Bundesärztekammer sieht Suizidassistenz nicht als ärztliche Aufgabe.

Am 22. Oktober 2026 ist die S2k-Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz" erschienen, die sich an Ärzt:innen, Pflegende, Psycholog:innen, Sozialarbeitende und weitere Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesens wendet, die mit einer Anfrage nach assistiertem Suizid konfrontiert werden. Sie enthält 45 Empfehlungen, etwa zur Beurteilung der Freiverantwortlichkeit.

🔗 Originaldokument S2K-Leitlinie

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Originalpublikation
Sommerlatte S, Droese E, Bozzaro C, Gather J, Meyer G, Schildmann J: End of life practices in Germany before and after changing the law on assisted suicide. Data from repeated cross-sectional survey from 2013 and 2024. Dtsch Arztebl Int 2026; 123: 627–8. DOI: 10.3238/arztebl.m2026.0133

🔗 Quelle: Pressemitteilung der Universitätsmedizin Halle (idw)

2 📌 Abnehmspritzen und Zahngesundheit

Die wachsende Verbreitung von GLP-1-Rezeptor-Agonisten (Abnehm- und Diabetesmedikamente als Spritze oder Tablette) hat offenbar direkte Auswirkungen auf die Zahn- und Mundgesundheit. Eine Übersichtsarbeit von Dr. Nils Werner und Prof. Dr. Falk Schwendicke (LMU Klinikum München), veröffentlicht im Journal of Dental Research fasst die aktuellen Chancen und Risiken dieser Therapien für die Zahnmedizin zusammen.

Folgende “häufige” nachteilige Nebenwirkungen der Medikamente können demnach die Zähne direkt schädigen:

  • Übelkeit (bei 15 bis 50 % der Patienten), Erbrechen (bei 5 bis 24 %) sowie saurer Reflux führen dazu, dass Magensäure in den Mund gelangt und die Zahnhartsubstanz demineralisiert.
  • Ein verringerter Speichelfluss reduziert den natürlichen Schutz der Zähne vor Karies und Erosionen.

Laborversuche und zwei klinische Studien zeigen, dass GLP-1-Agonisten entzündungshemmende Eigenschaften besitzen. Dies könnte sich positiv auf den Verlauf von Parodontitis oder die Einheilung von Zahnimplantaten auswirken. Die Datenlage ist jedoch noch dünn; eine zahnmedizinische Indikation für die Verordnung dieser Medikamente besteht ausdrücklich nicht.

Um Zahnschäden rechtzeitig vorzubeugen, raten die Autoren zu einer engen Kooperation zwischen verordnenden Ärzten (Hausärzten, Diabetologen, Adipositas-Zentren) und der Zahnmedizin. Zahnärzte sollten die Medikation aktiv erfragen, engmaschige Kontrollen durchführen und individuelle Fluoridierungsprogramme anbieten. Das LMU Klinikum empfiehlt eine zahnärztliche Untersuchung zu Therapiebeginn, eine erste Kontrolle nach rund drei Monaten und anschließende Folgetermine je nach individuellem Risiko.

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Originalpublikation
Werner N, Pitchika V, Bumm CV, Heck K, Folwaczny M, Schwendicke F: GLP-1 Receptor Agonists in Dentistry: Promise, Pitfalls, and Evidence Gaps. Journal of Dental Research, 2026. DOI: 10.1177/00220345261488338

🔗 Quelle: Pressemitteilung des LMU Klinikums

3 📌 Emotionsregulation: Der präfrontale Kortex taugt doch nicht als individueller Marker

In der klinischen Neurobiologie galt die Aktivität im präfrontalen Kortex lange Zeit als plausibler Indikator dafür, wie effektiv ein Mensch seine Gefühle steuern kann. Eine im Fachjournal Nature veröffentlichte Großstudie des internationalen Forschungskonsortiums NIDER rüttelt nun an diesem Grundsatz.

Unter der Leitung von Dr. Maurizio Sicorello (Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim) und Prof. Dr. Carmen Morawetz (Universität Innsbruck) führten 32 Forschungsteams eine groß angelegte Reanalyse durch. Die Analyse ergab: Bei der kognitiven Neubewertung korrelierte die Aktivierungsstärke präfrontaler Areale nicht damit, wie erfolgreich einzelne Teilnehmende ihre Emotionen tatsächlich regulierten.

“Die kognitive Neubewertung gehört zu den am besten untersuchten Formen der Emotionsregulation. Die Fähigkeit, Gefühle in der Situation angemessen zu steuern, ist für die psychische Gesundheit entscheidend, und die Neubewertung selbst ist ein Kernelement der kognitiven Verhaltenstherapie. Hirnbildgebungsstudien zeigen seit Jahren, dass bei der Neubewertung vor allem Regionen des präfrontalen Kortex aktiv werden. Daraus wurde gefolgert, dass die Stärke dieser Aktivierung auch verrät, wie gut ein einzelner Mensch seine Emotionen regulieren kann. Genau diesen Schluss stellt die neue Studie infrage.”
Quelle Universität Innsbruck

Die Befunde bedeuten nicht, dass der präfrontale Kortex funktionslos ist. Innerhalb derselben Person spiegelt die neuronale Aktivität emotionale Veränderungen durchaus wider; als interindividueller Vergleichsmaßstab versagt der Parameter jedoch. Die Autorinnen und Autoren plädieren dafür, künftig alltagsnähere, persönlich relevante Versuchsdesigns einzusetzen und globale, personenspezifische Unterschiede methodisch stärker zu berücksichtigen.

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Originalpublikation
Sicorello M, Zähringer J, et al. (NIDER consortium) & Morawetz C. Emotion regulation capacity lacks a shared neural signature. Nature (2026). DOI: 10.1038/s41586-026-11203-1

🔗 Quelle: Pressemitteilung des ZI Mannheim

👉 weiterlesen: Meldung der Universität Innsbruck

4 📌 Warum Kälte das Altern bremsen könnte: Der Muskel als Stoffwechselfabrik

Mäßige Kälte gilt im Tierreich als verlässlicher Hebel für eine längere Lebensspanne. Welche biochemischen Signale diesen Schutz auslösen, lag bislang weitgehend im Dunkeln. Ein Team um Prof. Dr. David Vilchez und Hyun Ju Lee vom Kölner Exzellenzcluster für Alternsforschung CECAD und dem Center for Molecular Medicine Cologne (CMMC) hat nun einen Mechanismus beschrieben, der diesen Effekt erklären könnte. Die Studie ist in Nature erschienen.

Am Modellorganismus des Fadenwurms C. elegans zeigten die Forschenden, dass die Muskulatur bei kühlen Temperaturen wie eine Signalstoff-Fabrik agiert: Unter Kältereiz produzieren Muskelzellen vermehrt das Molekül Dihydrobiopterin (BH2). BH2 wandert von dort in andere Gewebe und kurbelt dort die Synthese der Aminosäure Tyrosin an. Tyrosin stabilisiert die sogenannte Proteostase – das zelluläre Gleichgewicht aus Proteinherstellung, -faltung und dem Abbau schädlicher Eiweißablagerungen. Wurden BH2 oder Tyrosin direkt verabreicht, stieg die Lebenserwartung der Würmer selbst bei normalen und warmen Temperaturen. Auch in menschlichen Zellmodellen neurodegenerativer Krankheiten (Huntington-Krankheit und ALS) schützte der Mechanismus die Zellen ebenfalls vor toxischen Proteinaggregaten

Noch handelt es sich um Grundlagenforschung, nicht um Daten aus Studien mit Menschen. Ob sich daraus eine Therapie ableiten lässt, ist offen. Aber wegweisend ist der Befund jetzt schon für das Konzept der organspezifischen Intervention: Er belegt, dass die gezielte Stimulation eines einzelnen Gewebes – hier der Muskulatur – schützende Signale für den gesamten Organismus aussenden kann.

„Diese Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die gezielte Beeinflussung eines einzelnen Gewebes wie die Muskulatur einen Schutz für den ganzen Organismus bieten könnte", sagt Vilchez.
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Originalpublikation:
Cold activates a BH2 metabolic network promoting longevity and proteostasis. Nature, 2026.
DOI: 10.1038/s41586-026-11152-9

🔗 Quelle: Pressemitteilung der Universität zu Köln

5 📌 Krebsprävention: Wie Wissen in der Breite ankommt

Wie bringt man Krebsprävention in die Breite der Bevölkerung? Dieser Frage widmete sich das erste Münchner Präventionssymposium anlässlich des Bayerischen Präventionstages. Eingeladen hatte das CCC München, gemeinsam mit der Bayerischen Krebsgesellschaft, dem Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF) und dem Netzwerk gegen Darmkrebs. Themen waren unter anderem die HPV-Impfung, Präventionsarbeit an Schulen und der Masterplan Prävention Bayern.

Ein Beispiel: CCC macht Schule: In einer Studie mit 923 Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen vermittelten sechs multimedial gestaltete Unterrichtseinheiten die Empfehlungen des Europäischen Kodex gegen Krebs. Vorher kannten die Jugendlichen im Schnitt etwa vier Empfehlungen, danach knapp acht; drei Monate später lag der Wert noch deutlich über dem Ausgangsniveau. In der begleitenden Evaluation mit 123 Teilnehmenden gaben 87,8 Prozent an, etwas Neues gelernt zu haben; 83,7 Prozent wollten mindestens eine Empfehlung umsetzen; 96,7 Prozent planten, die Informationen mit anderen zu teilen.

„Wir verfügen heute über immer bessere Möglichkeiten, Krebs frühzeitig zu erkennen. Die Herausforderung besteht darin, dieses Wissen und die verfügbaren Angebote möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen", sagt Prof. Dr. Hana Algül, gemeinsam mit Prof. Dr. Volker Heinemann Direktor des CCC München.
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Zur Studie
From knowledge to action: strengthening cancer prevention knowledge in schools among adolescents in Germany. BMJ Public Health. https://doi.org/10.1186/s12889-026-26442-0

🔗 Quelle: Meldung des LMU Klinikums

PLUS … Nachklapp: Health-i Award 2026

Beim Health-i Award 2026 der gemeinsamen Health-i Initiative von Techniker Krankenkasse und Handelsblatt wurden Mitte Oktober in Hamburg drei Start-ups ausgezeichnet.

  • Platz 1: ida GmbH aus Pöcking – die App „ida care" ermöglicht ein digitales Symptommonitoring für Patientinnen mit metastasiertem Brustkrebs; Betroffene erfassen wöchentlich Symptome und Lebensqualität, das Behandlungsteam wird in Echtzeit informiert. Der Marktstart ist für das vierte Quartal 2026 geplant.
  • Platz 2: CatMedica aus Mainz – die patentierte Technologie „Seal & Protect" soll Blutgerinnsel bei Schlaganfällen möglichst schon beim ersten Versuch vollständig entfernen. Der Markteintritt könnte laut Handelsblatt ab 2031 erfolgen.
  • Platz 3: myScribe – erstellt mit KI Arztbriefe und Dokumentation und wird bereits in mehreren Kliniken eingesetzt.

🔗 Quelle: Wir Techniker – Magazin der TK

💬 Über unseren Tellerrand

1 🚿 Kalt duschen: Kleine Gewohnheit, messbarer Effekt

In ihrer Dissertation an der Fakultät für Psychologie der Universität Basel hat die Tübingerin Dr. Lena Glaser untersucht, ob Menschen eher zum Wohle von Klima und Gesundheit handeln, wenn es sich einfach in den Alltag integrieren lässt und sie sogar davon profitieren. Das untersuchte Glaser am Beispiel regelmässiger kalter Duschen. 719 Personen zwischen 18 und 65 Jahren duschten zwölf Wochen lang so kalt wie möglich; eine Kontrollgruppe duschte wie gewohnt.

Viele der Testteilnehmer brachen in den ersten zwei Wochen ab. Wer durchhielt, berichtete, sich psychisch und körperlich zunehmend besser zu fühlen; die Absenzen am Arbeitsplatz sanken im Vergleich zur Kontrollgruppe um durchschnittlich 31 Prozent. Pro Person sparte das kalte Duschen in den zwölf Wochen 15 Kilogramm CO₂ – etwa so viel wie 100 Kilometer Autofahrt. «Wenn Menschen einen persönlichen Nutzen von einer Verhaltensänderung haben und diese nicht als Einschränkung empfinden oder mit einem Verlust verbinden, verstärkt dies ihre Motivation», sagt Glaser. Offen bleibt, ob die Teilnehmenden nach der Studie weiter kalt duschten.

🔗 Quelle: Meldung der Universität Basel

👉 nachlesen: "Breaking the habit: psychological strategies to promote health and sustainability" Dissertation von Lena Glaser (edoc Universität Basel)

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1️⃣ Pflegebegutachtung wird weiterentwickelt: Modellprojekt MEET

Mehr als zwei Millionen Begutachtungen zur Pflegebedürftigkeit führen der Medizinische Dienst und medicproof, die Organisation der privaten Pflegeversicherung, jedes Jahr durch; die Zahl der Pflegebedürftigen lag 2023 bei 5,69 Millionen und soll bis 2035 um 14 Prozent steigen. Im Modellprojekt MEET wird das Verfahren bis 31. März 2028 weiterentwickelt: Das Gutachten soll nicht nur den Pflegegrad feststellen, sondern eine nachhaltige Versorgungsplanung ermöglichen, die häusliche Pflege stärken und praxistaugliche Handlungsempfehlungen liefern. Geprüft wird auch, unter welchen Bedingungen Pflegefachpersonen eingebunden werden können. Beteiligt sind die Hochschule Osnabrück unter Leitung von Prof. Dr. Andreas Büscher, die Interdisziplinäre Care Forschung gGmbH, die HAW Hamburg und die Medizinischen Dienste unter Leitung des Medizinischen Dienstes Bund; gefördert wird das Projekt vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

„Bisher dient die Begutachtung vor allem der Feststellung des Pflegegrads. Doch die gewonnenen Informationen könnten frühzeitig für Beratung und passgenaue Angebote genutzt werden: Etwa für Angehörige, die überfordert sind, oder für Haushalte in prekären Situationen. Hier geht es darum, den Kontext der Pflegebedürftigkeit stärker in den Blick zu nehmen und präventiv zu handeln“, sagt Büscher.

🔗 Quelle: Pressemitteilung der Hochschule Osnabrück

2️⃣ Klinische Krebsregister: Gutachten sieht Lücken bei den Meldungen

Klinische Krebsregister sollen dazu beitragen, Tumorbehandlungen langfristig zu verbessern und der Forschung helfen, neue Therapien zu entwickeln. Voraussetzung ist, dass Praxen und Krankenhäuser möglichst lückenlos Daten ihrer Patientinnen und Patienten übermitteln. Hierbei gibt es deutlichen Verbesserungsbedarf, wie nun eine Evaluation des IGES-Instituts zeigt.

“Mit seinem Bericht zeichnet das IGES-Institut erstmals ein umfassendes und systematisches Bild zur Arbeitsweise, zur Datenqualität und Nutzungsmöglichkeiten der klinischen Krebsregister in Deutschland. Sie sind in den vergangenen Jahren erfolgreich aufgebaut worden und haben bereits Fortschritte erzielt. Die erhobenen Daten werden zunehmend genutzt. Gleichzeitig zeigt sich, dass der Nutzen der klinischen Krebsregister bisher deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt.” (Quelle: GKV)

Das vom GKV-Spitzenverband und den zuständigen Landesbehörden in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt den klinischen Krebsregistern zwar Fortschritte, sieht aber deutliche Lücken: Meldungen zu Therapien und Krankheitsverläufen fehlen teils in großem Umfang oder kommen verspätet, die 15 Register unterscheiden sich bei IT-Systemen und Verfahren. Vorgeschlagen werden unter anderem bundesweit einheitliche Meldefristen, die Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht, automatisierte Schnittstellen und eine Stärkung des Zentrums für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut.

Der Deutsche Krebsregister e.V. und die Plattform § 65c verweisen demgegenüber auf das Erreichte und sehen keinen Beleg dafür, dass die klinische Krebsregistrierung ihre Ziele bislang verfehlt hat.

🔗 Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands und Stellungnahme des Deutschen Krebsregister e.V.

3️⃣ OpenAI übernimmt Orchestra Bio

OpenAI hat am 20. Oktober 2026 angekündigt, das Biotech-Unternehmen Orchestra Bio zu übernehmen. Orchestra Bio betreibt eine Plattform für das Management von Forschung und Entwicklung in der Biopharmazie; sie soll mit dem OpenAIs Life-Science-Angebot Rosalind zusammengeführt werden. Als Partner nennt OpenAI unter anderem Novo Nordisk und Moderna; begründet wird der Schritt mit der langen Entwicklungsdauer neuer Medikamente von 10 bis 15 Jahren.

🔗 Quelle: Mitteilung von OpenAI

📣 Ankündigungen

1️⃣ Vorstellung der S2k-Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz"

Mitarbeitende im Gesundheitswesen werden häufig mit Anfragen nach Hilfe beim Suizid konfrontiert. Gleichzeitig fehlen Standards für den Umgang mit diesen Anfragen aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Perspektive. Die S2k-AWMF-Leitlinie wurde Ende Oktober 2026 veröffentlicht. Das Netzwerk Suizidprävention und verantwortbarer Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz in Sachsen-Anhalt (NEVAS) stellt die neue Leitlinie öffentlich vor und lädt zur Diskussion ein. Veranstalter ist das Institut für Geschichte und Ethik der Medizin
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an geschichte.ethik@uk-halle.de.

📅 Wann: Dienstag, 17. November 2026, 15:30–17:00 Uhr

📍 Wo: Online

🔗 Quelle: Veranstaltungsseite der Universitätsmedizin Halle

2️⃣ Highlights vom ESMO-Kongress 2026

Das CCC München fasst die wichtigsten Ergebnisse des diesjährigen ESMO-Kongresses zusammen.

📅 Wann: Freitag, 13. November 2026, 13:30–19:30 Uhr

📍 Wo: LMU Klinikum München, Campus Großhadern

🔗 Zum Programm

🤕 IchalsPatient:in

1️⃣ Männergesundheit: Vorsorge, die die Kasse bezahlt

Anlässlich des Tags der Männergesundheit am 3. November erinnerte das Portal gesetzlichekrankenkassen.de an die Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Männer seltener nutzen als Frauen:

  • Gesundheits-Check-up: einmal zwischen 18 und 35 Jahren, ab 35 alle drei Jahre
  • Darmkrebsvorsorge ab 50: zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren oder alternativ alle zwei Jahre ein immunologischer Stuhltest
  • Hautkrebs-Screening: ab 35 alle zwei Jahre

Darüber hinaus übernehmen laut Portal 19 Krankenkassen für jüngere Männer die Kosten zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen vollständig, 13 weitere über Globalbudgets; 67 Kassen bieten einen Vorsorge-Erinnerungsservice. „Es lohnt sich also, auch ohne Kassenwechsel bei der eigenen Krankenkasse einfach mal anzuklopfen und nachzufragen", sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Vergleichsportals.

🔗 Quelle: Pressemitteilung von gesetzlichekrankenkassen.de

🧭 MINQ Expertenkompass · Serie Zweitmeinung (5/5)

Was sich beim Zweitmeinungsverfahren gerade ändert – und was bleibt

Vier Folgen lang ging es hier darum, wann eine Zweitmeinung etwas verändert, wer sie sinnvoll abgibt, wie man sie vorbereitet und wann sie sich lohnt. Zum Abschluss der Serie einige Informationen über anstehende Veränderungen: Der G-BA hat im August 2026 das Verfahren erweitert, und ab 2027 soll die Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen erstmals verpflichtend werden.

Was sich gerade ändertAm 20. August 2026 hat der G-BA zwei Beschlüsse gefasst (G-BA Pressemitteilung):

  • Neuer Eingriff: Gesetzlich Versicherte sollen künftig eine Zweitmeinung einholen können, wenn ihnen eine transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung wegen chronischer koronarer Herzkrankheit empfohlen wird – voraussichtlich ab dem 1. April 2027. Als Zweitmeiner kommen Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie oder für Herzchirurgie in Frage. Als nicht-invasive Alternative für die reine Diagnostik nennt der G-BA die CT-Koronarangiographie.
  • Mehr Zweitmeiner: Künftig können auch angestellte Fachärztinnen und Fachärzte einer als Weiterbildungsstätte zugelassenen Klinik als Zweitmeiner tätig werden, auch wenn sie selbst keine Weiterbildungsbefugnis haben. Laut G-BA kamen bislang gerade aus dem stationären Bereich zu wenige Zweitmeiner.

Noch weitreichender ist der Auftrag aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG): Mit dem im Sommer 2026 beschlossene Gesetz wird das bis dahin freiwillige Zweitmeinungsverfahren für bestimmte planbare Eingriffe ab 2027 zu einer verbindlichen Voraussetzung für die Abrechnung. Für operierende Ärztinnen, Ärzte und Kliniken entsteht für die betroffenen Eingriffe künftig nur dann ein Vergütungsanspruch (Abrechenbarkeit), wenn vor der Operation eine dokumentierte Zweitmeinung eingeholt wurde. Ohne diesen Nachweis greift ein gesetzliches Abrechnungsverbot für den Leistungserbringer.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gesetzlich verpflichtet, bis zum 31. März 2027 die ersten "mengenanfälligen" und planbaren Eingriffe konkret zu benennen, für die diese Pflicht gilt. Danach muss der Ausschuss jährlich mindestens einen weiteren Eingriff in diese Liste aufnehmen.

Aktuell besteht ein Rechtsanspruch bei 13 Eingriffsgruppen, darunter Wirbelsäuleneingriffe, Hüft- und Kniegelenkersatz, Hysterektomie, Tonsillektomie, Schulterarthroskopie, Eingriffe beim lokal begrenzten Prostatakarzinom sowie Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen (G-BA).

Für zuweisende Ärztinnen und Ärzte wird die Aufklärungspflicht wichtiger: Wo die Zweitmeinung verpflichtend wird, hängt der Eingriff selbst davon ab, dass das Verfahren rechtzeitig angestoßen wird. Die Zahl der Zweitmeiner wird steigen, die Auswahl für Patient:innen wird aber nicht automatisch leichter. Fachliche Qualifikation, Unabhängigkeit und Organisation bleiben die entscheidenden Kriterien.